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Der Sieg des Handys über die Schulordnung

Von M. Schwirkmann


Seitdem das Handy zur Grundausstattung eines jeden Schülers gehört und noch vor Schreibzeug und Schulbuch rangiert, gibt es wohl kaum eine Schule im Land, die sich nicht gezwungen sah, ihre Schulordnung um einen Paragraphen zu erweitern, der da lautet: "Der Gebrauch des Handys im Unterricht ist verboten; Handys müssen in den Unterrichtsstunden abgeschaltet sein."
Wenn man aber nun glaubte, das Problem mit der Aufstellung einer neuen Regel im Griff zu haben, so hatte man sich getäuscht. Nichts wird häufiger gebrochen als eine Schulregel und im Laufe der Zeit stellte man fest, dass damit wichtige Unterrichtszeit für die Lehrer verloren ging. Wir Schüler allerdings fanden neue Freiräume. Immer wenn trotz des Verbotes ein Handy im Unterricht klingelte, und der Lehrer wertvolle Unterrichtszeit verschwendete um das Handy zu konfiszieren, den wild protestierenden Schüler oder die Schülerin zu beschwichtigen und die Eintragung in die Schülerkladde zur Information der Eltern zu machen, nutzten wir die Zeit zum Abschreiben der Hausaufgaben oder um einen letzten Blick auf den Spickzettel für die gefürchtete Mathearbeit zu werfen.
Einige Schüler fanden sogar eine Möglichkeit ihr Taschengeld aufzubessern. Sie investierten einmalig in ein Zweit- oder sogar Dritthandy, das dann zwischenzeitlich in den Schließfächern der Lehrer ruhte, und provozierten die Unterrichtsunterbrechung, damit ihre Mitschüler noch Arbeiten erledigen konnten.
Das alles fand ein jähes Ende, ausgelöst durch einen Vorfall im 10. Jahrgang.
Deutsch bei Frau S. war angesagt. An diesem Morgen erschien sie uns etwas genervt, was bei ihr eigentlich selten vorkommt. Vielleicht erwartete sie auch einen dringenden Anruf, hatte aber zähneknirschend ihr Handy abgeschaltet, denn wo kämen wir hin, wenn nicht einmal die Lehrer ihre selbst gemachten Gesetze einhalten würden.
Zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn klingelte Emines Handy. Bevor sie noch schmachtend hineinhauchen konnte, denn es war mit Sicherheit ihr neuer Boyfriend, hechtete Frau S. mit einem Triumphschrei auf Emine zu und riss ihr das Handy vom Ohr.
Da war sie die langgesehnte Unterbrechung. Sofort wurden Hefte getauscht und Stifte gezückt, nur die Strebsamen unter uns lehnten sich entspannt zurück und warteten auf Emines Vorstellung, denn ihre Keiftiraden waren in der Schule bekannt und von den Lehrern gefürchtet. Alle waren sich einig, das konnte länger dauern.
Nur mit dem, was jetzt passierte, hatte niemand gerechnet!
Emine stöhnte wie ein waidwundes Tier, Tränen stürzten aus ihren Augen und mit einem Schrei: "Sie haben mein Leben ruiniert!", sprang sie aus dem, wegen der sommerlichen Wärme weit geöffnetem Fenster.
Gott sei Dank befindet sich unser Klassenraum im Parterre und außer einem verstauchten Knöchel und einem abschürften Knie blieb Emine unverletzt.
An Unterricht war natürlich nicht mehr zu denken. Frau S. stand unter Schock und musste ins Lehrerzimmer begleitet werden.
Für den Nachmittag rief unser Chef eine Blitzkonferenz ein. Das bestürzte Lehrerkollegium fragte sich: "Was wäre passiert, hätte der Unterrichtsraum im vierten Stock gelegen?"
Nach langer Beratung beschlossen unsere verständnisvollen Lehrer fast einstimmig: " Der Handyparagraph wird geändert."
Von jetzt an dürfen unsere Handys während der Unterrichtszeit eingeschaltet bleiben und sogar benutzt werden, wenn wir beweisen können, dass wir verliebt sind.
Und nun mal Hand aufs Herz! Sind wir das nicht immer?



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